Aktuelle Rechtstipps
Von Rechtsanwalt Gerhard Richter

Boom, Boom, Bonus
Viele Mitmenschen freuen sich über eine einmalige Gehaltszahlung pro Jahr, die oft bis zu 30 % des Jahresgrundgehaltes ausmacht. Wir reden vom "magischen Bonus". Dieses "Zusatzgehalt" wird gelegentlich nach nicht nachvollziehbaren Kriterien von Arbeitgeberseite gewährt. Die Zahlungsbereitschaft sinkt sodann regelmäßig auf null, wenn sich das Arbeitsverhältnis in den "Endzügen befindet". Unangenehm wird die Situation für Angestellte auch dann, wenn der Arbeitgeber bei der Vereinbarung der Bonusvereinbarung für jedes einzelne Jahr eine "dezente Zurückhaltung an den Tag legt" / schlicht untätig bleibt.

Vorschaden und Maserati
Die Vorschadenrechtsprechung hat in den letzten Jahren große Wellen geschlagen. Hintergrund war, dass Gerichte Klagen der Geschädigten auch bei eindeutig positiver Haftungslage für sie abweisen konnten, wenn die Schadenhöhe nicht schlüssig dargelegt wurde. Für die Versicherungswirtschaft hätten sich insoweit Einsparpotenziale im Milliardenbereich ergeben, wenn diese Vorgaben konsequent umgesetzt worden wären. Auch Rechtsschutzversicherer hätten definitiv ihre Schaden-/Kostenquoten verbessern können, wenn eine sorgfältige Einzelfallprüfung von Klageentwürfen erfolgt wäre. Erstaunlicherweise ist beides im erwartbaren Rahmen nicht der Fall gewesen.
Fortbildungskostenrückzahlungsvereinbarung - ein Folterinstrument für langjährige Betriebstreue?
Die Fortbildungskostenrückzahlungsvereinbarung (im folgenden FRV genannt) ist nicht nur ein sprachliches Ungetüm, sondern hat auch erhebliche Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis.
Ein Arbeitgeber investiert oft viele 1000 Euro in einen Mitarbeiter und strebt im Gegenzug eine langjährige Bindung dieser Person an sein Unternehmen an. Des Weiteren wird vereinbart, dass bei einer vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses der Mitarbeiter verpflichtet ist, die entstandenen Fortbildungskosten voll oder anteilig zurückzuerstatten. Entsprechende Vereinbarungen sind grundsätzlich zulässig, sofern sie nicht eine unzulässige Kündigungserschwerung für die Angestellten darstellen.
Das Ende der privaten Krankenversicherung?
19/12/2018 – Das Ende der privaten Krankenversicherung?
Der November ist schon wetterbedingt ein belastender Monat. Hinzu kommt, dass in diesem Zeitraum Millionen von Privatversicherten mit unangenehmen Mitteilungen ihrer Versicherer konfrontiert werden. Kunden der AXA, der Gothaer, der ARAG und verschiedener weiterer Unternehmen dürfen sich auf schnuckelige Mitteilungen einstellen, in denen ihnen angekündigt wird, dass ab Januar 2019 die monatlichen Beiträge ihrer privaten Krankenversicherer wieder einmal erheblich steigen werden.

Vorschaden
Kein Geld von der Versicherung, obwohl deren Versicherungsnehmer Schuld hat? Konsequenzen der Rechtsprechung für Geschädigte, Sachverständige, Rechtsanwälte und Versicherer.
Der Unfall scheint eindeutig zu sein. Der Geschädigte steht an einer Ampel. Der Unfallgegner fährt gegen das linke Heck des stehenden Fahrzeuges. Wir erinnern uns an die alte Bauernregel: „Wenn´s hinten kracht, Bargeld lacht“.

Kündigung und Abfindung
Der Erhalt einer Kündigung löst zunächst einen Schock aus. Vielfältige Fragen tauchen auf. Was muss ich jetzt tun? Laufen Fristen? Wie kann ich mich gegen die Kündigung zur Wehr setzen? Erhalte ich eine Abfindung?
Die schlechte Nachricht vorweg: Es gibt kein Gesetz in dieser Republik, in dem geregelt ist, dass jede Arbeitnehmerin oder jeder Arbeitnehmer bei Erhalt einer Kündigung automatisch eine Abfindung erhält.

Crash selbstverschuldet, wer zahlt den eigenen Personenschaden?
Der Geschädigte ist auf einer Straße unterwegs, weicht einem Hund aus, verliert die Kontrolle über seinen Wagen und überschlägt sich. Der Hundehalter ist nicht mehr ermittelbar. Das Ergebnis kann ein martialischer Personenschaden mit umfangreichen Schmerzensgeldansprüchen, Verdienstausfallschäden, Haushaltsführungsschäden und weiteren Belastungen sein. Wer zahlt hierfür?